Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Einkommens in Ihre Altersvorsorge einzahlen lassen – Sie sparen somit aus Ihrem Bruttogehalt, und Ihre Investitionen fließen direkt in Ihre persönliche Altersversorgung. Auf das umgewandelte Einkommen zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Vorsorge problemlos mitnehmen und im neuen Unternehmen weiterführen. Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln, erzielen Sie hohe Förderungen und können bei gleichem Nettogehalt mehr für Ihre Altersvorsorge sparen.
Betriebliche Altersversorgung statt VL
Gehaltsabrechnung Fa. Mustermann für Max Muster, ledig, kein Kind, Steuerklasse I
| |
VL |
bAV |
| Monatliches Bruttogehalt |
2.300,00 € |
2.300,00 € |
| Arbeitgeber-Anteil VL |
40,00 € |
40,00 € |
| Beitrag bAV aus VL-Anteil |
0,00 € |
40,00 € |
| Beitrag bAV aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnis |
0,00 € |
38,13 € |
| Gesamt-Brutto |
2.340,00 € |
2.261,87 € |
| Steuern (inkl. Soli, KiSt.) |
351,11 € |
328,98 € |
| Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil 20,475 %) |
479,12 € |
463,12 € |
| Nettogehalt |
1.509,77 € |
1.469,77 € |
| Überweisung VL |
40,00 € |
0,00 € |
| Überweisung an Max Muster |
1.469,77 € |
1.469,77 € |
Im dargestellten Beispiel kann Max Muster insgesamt 78,13 € – also 38,12 € mehr als bei einer herkömmlichen Anlage seiner VL – aus dem Bruttogehalt investieren, ohne sein Nettogehalt zu reduzieren.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann es zu Abweichungen kommen.
Die Berechnung erfolgte nach den im Jahre 2010 geltenden Steuertarifen.
* erhöhter Pflegeversicherungssatz
** inkl. gesetzlichem Sonderbeitrag von 0,9 %